Wichtige Informationen
Grundsätzliche Informationen zu stufenübergreifenden Themen, wie allgemeine Informationen, integrative Förderung, Aufgabenhilfe, Gesundheit, Schulraumvermietung und weiterführende Adressen, finden Sie unter der Rubrik «für alle Stufen»:
Kindergarten und 1./2. Klasse (1. Zyklus)
Entsprechend Volksschulgesetz des Kantons Bern beginnt die obligatorische Schulzeit mit dem 2-jährigen Kindergarten und endet nach vollendeter 9. Klasse.
Die obligatorische Schulzeit dauert so 11 Jahre. Sie kann aber je nach Schullaufbahnentscheiden zwischen 9 und 13 Jahren beanspruchen.
Kinder mit besonderen Ansprüchen werden nach Möglichkeit integrativ in einer Regelklasse zusätzlich betreut.
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Die jährliche Unterrichtszeit dauert 39 Schulwochen. Der Unterricht beginnt in der Regel in der DIN-Woche 33.
Die Ferien werden kantonal geregelt.
Die Primarstufe
Die Primarstufe gliedert sich in 2 Zyklen:
Zyklus 1: KG 1 / KG 2 / 1. Klasse / 2. Klasse
Im ersten Kindergartenjahr ist eine Reduktion des Pensums nach Absprache mit den Klassenlehrpersonen möglich.
Nach dem Besuch des Kindergartens treten die Kinder in die 1. Klasse über oder absolvieren, nach Abklärung auf der Erziehungsberatung, die zweijährige Einschulung.
Fremdsprachige Kinder besuchen bei Bedarf den DaZ Unterricht (Deutsch als Zweitsprache).
Klassen und Organisation
Die beiden Kindergartenjahre und die ersten und zweite Klasse der Primarstufe bilden den 1. Zyklus.
Kindergarten
Es werden fünf Kindergartenklassen geführt. Jede Klasse setzt sich aus 2 Jahrgängen (5-und 6-Jährige) zusammen. Die Klassen sind so auf die Schulstandorte verteilt.
KG rot und gelb: Primarstufe Ost (Standorte im Schulhaus)
KG blau, grün, orange: Primarstufe West (Standorte in der Nähe des Schulhauses)
Primarstufe
In den beiden Primarschulhäusern werden je eine 1. und eine 2. Klasse geführt. Schülerinnen und Schüler, die eine zweijährige Einschulung absolvieren, müssen dafür auf der Erziehungsberatung abgeklärt werden. Ihre Schullaufbahn verlängert sich um ein Jahr. Ziel der zweijährigen Einschulung ist der ordentliche Übertritt in die 2. Regelklasse.
Primarschulhaus Ost
Primarschulhaus Ost
Der Schuleintritt
Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde Interlaken werden jeweils im Frühling vor der anlaufenden Schulpflicht die Anmeldeunterlagen zugesandt erhalten. Die angegebenen Termine sind einzuhalten. Das Formular zur Anmeldung finden Sie unter Downloads.
Eltern, die neu nach Interlaken ziehen, melden sich beim Bereich Bildung im Gemeindehaus Interlaken:
Gemeindeverwaltung
Zuständigkeit: Verwaltung, Anmeldung bei Zuzug nach Interlaken
Name | Adresse | Telefon | |
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Einwohnergemeinde Interlaken | General Guisanstrasse 43 3800 Interlaken | 033 826 51 11 | E-Mail schreiben |