Schulärztlicher Dienst
Der Gesundheitszustand der Kinder wird im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. und 8. Klasse durch schulärztliche Untersuchungen überprüft. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch und beruhen auf der kantonalen Gesetzgebung. Sie können entweder durch die Schulärztin bzw. den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde) oder durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt (die Kosten gehen zu Lasten der Eltern) durchgeführt werden.
Wird anlässlich der schulärztlichen Untersuchung eine gesundheitliche Störung festgestellt, so werden die Eltern von der Schulärztin bzw. dem Schularzt informiert und gebeten, das Kind bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt zur Abklärung und Behandlung anzumelden.
Die Schulärztin bzw. der Schularzt steht den Eltern für Beratungen in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme des Kindes in Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.
Kontaktadresse
Martin Kistler
Facharzt FMH Allgemeinmedizin
Dorfstrasse 20
3706 Leissigen
Telefon: 033 847 13 13