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Aktuell: Informationen zum Kindergartenstart im Schuljahr 2024/2025


Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2024/2025 neu in den Kindergarten starten, finden ergänzend zu den Anmeldeinformationen in den FAQs Antworten auf einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Kindergartenstart.

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Aktuell: Läusebekämpfung

Die kompetenzorientierte Beurteilung

Die Beurteilung der Sachkompetenz und der überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte gehört zum Schulalltag. In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll von den Jugendlichen Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Beim Beobachten und Beurteilen orientieren sich die Lehrpersonen an den Kompetenzen des Lehrplans 21.

Die Beurteilungsgrundsätze

Beurteilungen von Schülerinnen und Schülern sollen folgendermassen sein:

... förderorientiert: Beurteilungen und Rückmeldungen fördern das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und zeigen auf, wie die nächsten Lernschritte anzugehen sind.
... passend zum Unterricht: Grundlage jeder Beurteilung sind die Lernsituationen im Unterricht.
... transparent: Beurteilungen informieren die Eltern, nachvollziehbar und differenziert über die Lernfortschritte und die Entwicklung ihrer Tochter oder ihres Sohnes.
... umfassend: In die Beurteilung werden sowohl fachliche als auch überfachliche Kompetenzen mit einbezogen.

Fachliche Kompetenzen werden in den verschiedenen Fächern (Deutsch, Mathematik, Musik, usw.) erworben. Überfachliche Kompetenzen spielen über die Fächer hinweg eine wichtige Rolle, wie zum Beispiel Selbständigkeit oder Teamfähigkeit. Im Unterricht werden die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen miteinander verknüpft.

Beurteilungsberichte

Auf der Sekundarstufe I wird den Schülerinnen und Schülern jeweils am Ende des Schuljahres ein Beurteilungsbericht ausgestellt. Dieser enthält auch ein Portfolio, in dem die personalen Kompetenzen sowie die Schlüsselkompetenzen durch die Jugendlichen und die Lehrpersonen beurteilt werden.

Schullaufbahnentscheide

Ein Schullaufbahnentscheid erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Im Zentrum steht die Frage, in welcher Klasse, welchem Schultyp oder Niveau die Schülerin, der Schüler am besten gefördert werden kann.

Schullaufbahnentscheide betreffen insbesondere:

  • den Übertritt ins nächste Schuljahr;

  • das Überspringen oder Wiederholen eines Schuljahres;

  • die Zuweisung zu einer besonderen Klasse oder die Rückführung aus der besonderen Klasse in eine Regelklasse;

  • die Zuweisung, das Verbleiben oder den Wechsel in einen anderen Schultyp oder in ein anderes Niveaufach der

    Sekundarstufe I;

  • die Aufnahme in den gymnasialen Unterricht, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschulen und in die Berufsmaturitätsschulen.

Individuelle Schullaufbahnentscheide

Individuelle Schullaufbahnentscheide sind während der gesamten Volksschulzeit und auch während des laufenden Schuljahres grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres zum Beispiel in eine besondere Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveau wechseln.
Schullaufbahnentscheide trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrkraft. Sie werden den Eltern im Rahmen des Beurteilungsberichts oder eines individuellen Schullaufbahnentscheids schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zur Beurteilung finden Sie in der Broschüre: