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Aktuell: Informationen zum Kindergartenstart im Schuljahr 2024/2025


Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2024/2025 neu in den Kindergarten starten, finden ergänzend zu den Anmeldeinformationen in den FAQs Antworten auf einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Kindergartenstart.

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Aktuell: Läusebekämpfung

Neue Begriffe
 

Die besonderen Massnahmen (BM) heissen neu «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen». Integration und besondere Massnahmen (IBEM) werden neu unter den Bezeichnungen «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» aufgeführt.

Im Fall der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen lautet die neue Bezeichnung «verstärkte sonderpädagogische Massnahmen» als «integratives besonderes Volksschulangebot».

Der Kanton Bern übernimmt damit die Begriffe des Sonderpädagogikkonkordats, welche auch in vielen anderen Kantonen verwendet werden.

Seit mehreren Jahren werden in den Schulen des Kantons Bern Kinder mit individuellen, besonderen Bedürfnissen integrativ unterrichtet. D. h. die Kinder besuchen eine Regelklasse und erhalten einzelne Wochenlektionen besonderen Unterricht.

Die Angebote dieser einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen

umfassen den Spezialunterricht

  • Logopädie

  • Psychomotorik

  • Individuelle Förderung (IF)

  • Kurzinterventionen

und die unterstützenden Massnahmen

  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

  • Begabtenförderung in den Regelschulen

In Interlaken werden keine Klassen zur besonderen Förderung geführt. Auf Antrag der Erziehungsberatung besteht die Möglichkeit, das Pensum des 1. Schuljahres auf zwei Schuljahre aufgeteilt zu absolvieren.

Logopädie und Psychomotorik werden durch das SJR (Spezialunterricht Jungfrauregion) regional organisiert.

IF-Unterstützung eines Kindes wird in einem 4-stufigen Verfahren zugewiesen:

  • Stufe 1: Gezieltere Förderung in der Klasse

  • Stufe 2: Einbezug der Eltern oder schulbegleitende Förderung

  • Stufe 3: Einbezug der IF-Lehrpersonen: Fachspezifische Beurteilung/Beratung

  • Stufe 4: Verfügung Spu-A (Spezialunterricht bei leichten Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten) zeitlich begrenzt auf 4 Semester durch die Schulleitung. Verfügung Spu-S (Spezialunterricht bei schweren und komplexen Lern- und Entwicklungsstörungen mit Konsultation und anschliessendem Antrag der Erziehungsberatung oder dem Kinder und jugendpsychiatrischen Dienst).

DaZ-Unterricht kann bei Bedarf zeitlich begrenzt als Intensivkurs angeboten werden. Die Organisation richtet sich nach der Nachfrage. Zusätzlich wird Unterricht in Kleingruppen angeboten.