Wichtige Informationen zur Schullaufbahn
Grundsätzliche Informationen zu stufenübergreifenden Themen finden Sie unter der Rubrik
3.-6. Klasse (2. Zyklus)
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Die jährliche Unterrichtszeit dauert 39 Schulwochen. Der Unterricht beginnt in der Regel in der DIN-Woche 33.
Die Ferien werden kantonal geregelt.
Die Primarstufe
2. Zyklus: 3. Klasse / 4. Klasse / 5. Klasse / 6. Klasse
Im zweiten Zyklus der Primarstufe werden Schülerinnen und Schüler in ihren Leistungen vermehrt bewertet und schliessen diesen Zyklus mit einem Schullaufbahnentscheid (Übertrittsverfahren in die Sek I) ab. Die im Übertrittsverfahren besonders berücksichtigten Fächer sind Deutsch, Mathematik und Französisch.
Die wöchentliche Unterrichtszeit nimmt zu.
Im zweiten Zyklus beginnen die Kinder mit dem Erlernen von zwei Fremdsprachen.
In der 3. Klasse beginnt der Französischunterricht.
In der 5. Klasse beginnt der Englischunterricht.
Klassen und Organisation
Den 2. Zyklus der Primarstufe bilden die Schuljahre 3. bis 6. Klasse.
Primarstufe
In beiden Schulhäusern (Ost und West) gibt es in der Regel eine Klasse pro Jahrgang. Nur bei Bedarf und in Ausnahmefällen werden altersdurchmischte Klassen geführt.
Zurzeit werden folgende Klassen geführt:
Primarstufe Ost
3. Klasse
4. Klasse
5. Klasse
6. Klasse
Primarstufe West
3. Klasse
4. Klasse
5. Klasse
6. Klasse
Primarschulhaus Ost
Primarschulhaus West
Das Übertrittsverfahren
In der 3. Klasse bis zur 5. Klasse findet einmal pro Schuljahr ein Standortgespräch mit den Eltern und der Schülerin, dem Schüler statt. Die Gesprächsinhalte werden auf einem Formular festgehalten und allenfalls durch Abmachungen ergänzt. Das Formular ist Teil der Beurteilungsmappe
Am Ende der 3. Klasse wird kein Beurteilungsbericht abgegeben. Die Unterrichtsbestätigung am Ende des dritten Schuljahres weist den Besuch des Schuljahres und die Absenzen aus. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe.
Am Ende der 4., 5. und 6. Klasse wird ein Beurteilungsbericht mit Noten in der Dokumentenmappe abgegeben.
Der Übertrittsbericht im 6. Schuljahr ist Grundlage für das Übertrittsgespräch. Das am Gespräch besprochene Übertrittsprotokoll hält die Zuweisung aus Sicht der Lehrperson, der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers und die Zuweisung aus Sicht der Eltern fest. Kommt kein gemeinsamer Antrag zustande, können die Eltern ihr Kind via Übertrittsprotokoll für die Kontrollprüfung anmelden. Schliesslich wird der Übertrittsentscheid der Schulleitung auf dem Übertrittsprotokoll verfügt.
Der Schuleintritt
Eltern, die neu nach Interlaken ziehen, melden sich beim Bereich Bildung im Gemeindehaus Interlaken.
Gemeindeverwaltung
Zuständigkeiten: Verwaltung, Anmeldung bei Zuzug nach Interlaken
Name | Adresse | Telefon | |
---|---|---|---|
Einwohnergemeinde Interlaken | General Guisanstrasse 43 3800 Interlaken | 033 826 51 11 | E-Mail schreiben |