Anmeldung und Abklärung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel direkt bei der zuständigen Fachperson des SJR durch die Lehrpersonen, die Erziehungsberatung oder seltener direkt durch die Eltern.
In einer Erstbegegnung klären die Lehrpersonen für Spezialunterricht (LfS) in Zusammenarbeit mit den Regellehrpersonen und Eltern ab, ob und wo ein Förderbedarf besteht. Für 4 Semester kann die Schulleitung SJR den Spezialunterricht direkt zuweisen. Längere Begleitungen werden danach auf Antrag einer Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie) von der Schulleitung des SJR bewilligt.
Die Organisation und Ausgestaltung des Spezialunterrichts erfolgt in Absprache zwischen den Eltern und den Lehrpersonen.