Integrative Förderung
Seit mehreren Jahren werden in den Schulen des Kantons Bern Kinder mit individuellen, besonderen Bedürfnissen integrativ unterrichtet. D. h. die Kinder besuchen eine Regelklasse und erhalten einzelne Wochenlektionen besonderen Unterricht.
Die Angebote dieser individuellen, besonderen Massnahmen (IBEM) umfassen:
Logopädie
Psychomotorik
Individuelle Förderung (IF)
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
In Interlaken werden keine Klassen zur besonderen Förderung geführt. Auf Antrag der Erziehungsberatung besteht die Möglichkeit, das Pensum des 1. Schuljahres auf zwei Schuljahre aufgeteilt zu absolvieren.
Logopädie und Psychomotorik werden durch das SJR (Spezialunterricht Jungfrauregion) regional organisiert.
IF-Unterstützung eines Kindes wird in einem 4-stufigen Verfahren zugewiesen:
Stufe 1: Gezieltere Förderung in der Klasse
Stufe 2: Einbezug der Eltern oder schulbegleitende Förderung
Stufe 3: Einbezug der IF-Lehrpersonen: Fachspezifische Beurteilung/Beratung
Stufe 4: Verfügung Spu-A (Spezialunterricht bei leichten Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten) zeitlich begrenzt auf 4 Semester durch die Schulleitung. Verfügung Spu-S (Spezialunterricht bei schweren und komplexen Lern- und Entwicklungsstörungen mit Konsultation und anschliessendem Antrag der Erziehungsberatung oder dem Kinder und jugendpsychiatrischen Dienst).
DaZ-Unterricht kann bei Bedarf zeitlich begrenzt als Intensivkurs angeboten werden. Die Organisation richtet sich nach der Nachfrage. Zusätzlich wird Unterricht in Kleingruppen angeboten.